Startschuss für den Dauerwohnraum. Die ersten Mieter ziehen in den Dünenpark ein.
Am 24.04.2024 wurde im Dünenpark gefeiert. Die erste Einweihungsparty, anlässlich…
Im Interview mit der Sylter Rundschau (Ausgabe 21.08.) nimmt Dünenpark-Investor Marc Weinstock Stellung zu der aktuellen Diskussion auf der Insel.
Das Bauprojekt „Dünenpark“ in List bewegt zur Zeit die insularen Gemüter. In den sozialen Medien wird darüber ebenso ausführlich diskutiert wie an dem Abend mit Arved Fuchs im Erlebniszentrum Naturgewalten und der Bürgerinformationsveranstaltung zu dem Bauprojekt einen Tag später.
Auch die Inselgemeinden befassen sich mit der Neugestaltung der alten Marineversorgungsschule in List, denn als Nachbargemeinden sind sie aufgefordert, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Um Falschinformationen und Gerüchten entgegenzuwirken, hat die Sylter Rundschau den Investor Marc Weinstock, geschäftsführender Gesellschafter der DSK-BIG, mit den Vorwürfen konfrontiert.
Herr Weinstock, mehrere Gemeinden haben sich gegen Ihr Projekt „Dünenpark“ ausgesprochen. Haben Sie damit gerechnet?
Ich bin insgesamt überrascht, in welcher Form sich die Nachbargemeinden gegen ein für die Gemeinde List und die gesamte Insel Sylt wichtiges Projekt aussprechen. Aber ich kann nachvollziehen, dass die Politiker Beschlüsse fassen, die primär die Interessen der eigenen Bürger widerspiegeln.
Inwieweit sind die Kommunalpolitiker der Insel denn überhaupt über das Projekt „Dünenpark“ von Ihrer Seite im Vorwege informiert worden?
Bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt haben wir eine Vorstellung des Projektes mit Fragerunde ausschließlich für Politik und Verwaltung der Nachbargemeinden durchgeführt. Wir haben danach diverse öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt, zuletzt am 4. August.
Diese Veranstaltung wurde auch im Internet übertragen und kann immer noch bei Youtube angesehen werden. Wir haben den Fortschritt des Projektes immer wieder in den öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses der Gemeinde List auf Sylt beschrieben. Die Presse hat regelmäßig darüber berichtet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 29. Juni bis zum 29. Juli waren die Planung sowie alle Gutachten für jedermann einsehbar.
Der Bürgermeister der Gemeinde List hatte den Nachbargemeinden angeboten, im Rahmen deren Beratungen für Fragen persönlich zur Verfügung stehen. Und bis heute hat es keine Anfrage gegeben, die wir nicht ausführlich beantwortet haben.
Kritisiert werden mehrere Punkte. Arbeiten wir sie nacheinander ab. Das Verkehrsgutachten sei ein Gefälligkeitsgutachten…
Das ist ja noch die harmlose Variante. Ganz häufig wird sogar behauptet, das Verkehrsgutachten sei von einem meiner Unternehmen erstellt worden.
Richtig ist: Das Verkehrsgutachten wurde von einem unabhängigen Unternehmen, der Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH aus Neumünster, erstellt. Es ist eine Fortschreibung der Prognosezahlen für 2030 aus dem Jahr 2016 und kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass keine negativen Auswirkungen auf Belastungsgrenzen erkennbar sind.
Aber wer behauptet, bei diesem Gutachten handle es sich um ein Gefälligkeitsgutachten, muss das doch inhaltlich begründen können. Und einen fundierten inhaltlichen Einwand habe ich bisher noch nicht vernommen.
Deshalb einmal zur inhaltlichen Erläuterung dieser Ergebnisse: Gemäß Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit verzeichnet die Gemeinde List seit Jahren einen Einpendlerüberschuss, das heißt, tagsüber pendeln mehr Arbeitnehmer nach List ein als umgekehrt. Rund ein Drittel der Einpendler kommt übrigens aus der Gemeinde Sylt. Die Schaffung von Dauerwohnraum und Gemeinbedarfseinrichtungen kann den Einpendlerüberschuss durch weniger Berufspendler reduzieren. Auspendler von List in die Gemeinde Sylt nutzen erfahrungsgemäß den gut ausgebauten ÖPNV.
Der Bau von Dauerwohnraum würde nur genutzt, um die profitbringenden Ferienwohnungen zu ermöglichen…
Das Konzept der Dreiteilung – Flächen für den Gemeinbedarf, Dauerwohnraum für Insulaner und Ferienhäuser – war von Beginn an ja auch immer in Übereinstimmung mit der Gemeinde List definiert worden. Der Bereich „Gemeinbedarf“ umfasst unter anderem die Sanierung der Schwimmhalle und der Mehrzweckhalle, die nach Fertigstellung dauerhaft für einen Euro an die Gemeinde List oder einen interkommunalen Verband verpachtet wird. Ohne diese Sanierung wird die Schwimmhalle keine Betriebserlaubnis erhalten, die für die Wiederaufnahme der Nutzung zwingend erforderlich ist.
Außerdem erweitern wir die Kindertagesstätte für bis zu 150 Kinder und übertragen diese zu einem symbolischen Preis an die Gemeinde List, und schlussendlich überlassen wir der Gemeinde den Sportplatz unentgeltlich zur Nutzung.
Der Bau von Wohnungen ist seit Jahren ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie, insbesondere die Errichtung von gefördertem und preisgedämpftem Wohnraum, der im „Dünenpark“ ungefähr die Hälfte des Dauerwohnraums ausmacht. Wir haben derzeit rund 500 bezahlbare Wohneinheiten im Bau. Fakt ist aber auch: Der Bau einer Kita, einer Schwimmhalle und der Bau von Wohnungen, die für 6,10 Euro pro Quadratmeter vermietet werden, wäre ohne die Komponente Ferienpark nicht möglich.
Die Einbindung von Politikern in Ihr Unternehmen würde darauf hinweisen, dass es Ihnen nicht um eine neutrale Bewertung und Entscheidung der Insulaner bei dem Projekt gehe, sondern alles durch Seilschaften von langer Hand eingefädelt sei…
Der Aufsichtsrat unserer Unternehmensgruppe setzt sich aus verschiedenen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik zusammen und spiegelt unter anderem unsere regionale Verbundenheit wider. Aber die Aussage, ein solches Projekt könne man über „Seilschaften einfädeln“, empfinde ich gleichermaßen ehrabschneidend wie naiv: Die Bauleitplanung für dieses Objekt läuft seit Anfang 2018 und, wie in jedem Bauleitverfahren, wird auch dieses Projekt in einer Vielzahl von Gutachten untersucht und durchläuft einen sehr transparenten und aufwändigen Genehmigungsprozess.
Unklarheit herrscht auch darüber, ob das Projekt überhaupt noch gestoppt werden könnte. Wie ist die derzeitige Situation? Was können Sie bereits jetzt auf Grundlage der Rechtssituation umsetzen, was könnte gegebenenfalls nicht realisiert werden?
Der Dünenpark hatte einen ungewöhnlich langen Vorlauf, der bereits 2007 mit dem Abzug der Bundeswehr aus der ehemaligen MVS begann und sich mit dem Erwerb der Liegenschaft durch unsere Voreigentümer fortsetzte.
Das heutige Konzept, das so in die Offenlegung ging, enthält aus unserer Sicht viele Kompromisse, die mit der Gemeinde List, dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanung abgestimmt sind und bringt aus unserer Sicht viele Vorteile sowohl für die Gemeinde List als auch die Insel Sylt.
Die Öffentliche Auslegung endete am 29. Juli, und derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und fachlich abgewogen. Zur Abwägung gehören natürlich die Voten der Nachbargemeinden, aber eben nicht nur die. Auch der politische Wille der Gemeinde List ist zu berücksichtigen. Und natürlich haben wir das Gesamtprojekt im Vorfeld intensiv mit dem Kreis und der Landesplanung diskutiert und gehen davon aus, dass der Dünenpark nach diesen Vorabstimmungen genehmigungsfähig ist.
Es scheint, als ob das Projekt „Dünenpark“ momentan als Stellvertreter für alle aktuellen Investorenprojekte auf der Insel betrachtet wird. Gesamtinsulare Vorgaben werden sich von den Gemeinden gewünscht, nach denen sich Investoren richten. Kennen Sie solche Vorgaben?
Es kann durchaus sein, dass der „Dünenpark“ wegen seiner Größe als Stellvertreterprojekt herhalten muss. Aber dass die Gemeinden gesamtinsulare Vorgaben wünschen, kann ich nicht feststellen. Wie kann es sonst sein, dass der Bauausschuss der Gemeinde Sylt den „Dünenpark“ ablehnt und in der gleichen Sitzung angeblich 40 Ferienwohnungen in Westerland beschließt?
Aber insgesamt gibt es eine ganze Reihe von Vorgaben, an die wir uns mit dem „Dünenpark“ sehr strikt gehalten haben. Bei den Dauerwohnungen wird zum Beispiel immer wieder auf das alte Wohnraumentwicklungskonzept von 2012 verwiesen. Tatsächlich ist das aber schon längst überholt und im Auftrag der Landesplanung mit dem Ergebnis fortgeschrieben worden, dass zum einen auf Sylt insgesamt über 2500 Dauerwohnungen fehlen, zum anderen aber die bebaubaren Grundstücke insgesamt nur den Neubau von rund 1700 Einheiten zulassen. Davon können kurzfristig sogar nur rund 1000 Einheiten realisiert werden. Deshalb sollen jetzt auf Vorschlag von ALP und der Landesplanung nicht mehr länger Kontingente für den Wohnungsbau auf die einzelnen Gemeinden verteilt, sondern die Bebauung auf der gesamten Insel dort realisiert werden, wo Flächen zur Verfügung stehen. Dieses Gutachten wurde von allen Inselgemeinden im Februar 2020 verabschiedet und sollte danach durch den Abschluss eines raumordnerischen Vertrages zwischen der Landesplanung mit den Inselgemeinden umgesetzt werden. Den Vertrag hat bislang nur List unterzeichnet.
Und auch die Ferienhäuser folgen einem klaren Konzept. Zwar fehlt es an einem inselweiten Tourismuskonzept, aber die Gemeinde List hat bereits 2013 ein Ortsentwicklungskonzept verabschiedet und darin klare Vorgaben zur Entwicklung des Tourismus in List definiert. Danach sollte der Tourismus nicht quantitativ, sondern qualitativ ausgeweitet werden. Insbesondere fehle es an Ferienhäusern – deshalb planen wir im Dünenpark eben keine Ferienwohnungen, sondern ausschließlich freistehende Häuser, die mit Reet eingedeckt werden und sich in die bestehende Bausubstanz der Gemeinde einfügen. Im Übrigen meine ich, dass der Wettbewerb nicht primär zwischen den Gemeinden auf Sylt besteht, sondern Sylt vielmehr im Wettbewerb mit anderen deutschen Ferienzielen an Nord- und Ostsee befindet.
Interview: Wiebke Stitz