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Der Berater der Amtsgemeinden zum Thema Dauerwohnraum auf Sylt

30.10.2020

Durch die Ablehnung des raumordnerischen Vertrages (ROV) durch die Gemeinde Sylt kann der Vertrag, den alle Inselgemeinden gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein schließen wollten, nicht in Kraft treten. Vertragsinhalt ist die Anzahl an Dauerwohnraum, der auf der Insel bis zum Jahr 2030 errichtet werden darf. Der ROV taxiert ihn auf 2.500 Einheiten und liegt damit deutlich über den bislang durch die Landesplanungen vorgegebenen Zahlen für Sylt.

Wie es jetzt mit dem Dauerwohnraum auf der Insel weitergeht, erläuterte der Berater  der Amtsgemeinden Joachim Rück in der Sylter Rundschau mit folgenden Kernaussagen:

Bedeutung für Dauerwohnraum auf Sylt allgemein:

  • Jetzt gelte wieder die Vorgabe des Landesentwicklungsplanes. Dieser lässt einen Bau von Dauerwohnraum in Höhe von 10 Prozent des zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen Wohnraumes in einer Gemeinde zu. Der Bau von Dauerwohnraum könne sich dadurch verzögern.
  • Die vier Amtsgemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum haben anders als die Gemeinde Sylt dem ROV und damit der erhöhten Zahl an Dauerwohnraum zugestimmt. Man könne, so Rück, „daher für die Gemeinden des Amtsbereichs nur hoffen, dass die Landesplanung (…) einem von der Gemeinde Sylt isolierten Vertrag (…) zustimmt“, was laut eines Vertreters der Landesregierung möglich wäre.
  • Dies bedeute für die 2.500 Wohneinheiten, dass List, Hörnum, Kampen und Wenningstedt-Braderup sich die Anzahl an Dauerwohnungen, die auf ihre Gemeinden entfallen, „untereinander aufteilen könnten“.

Bedeutung für den Dünenpark und die Gemeinde List:

  • Im Dünenpark sollen 300 Dauerwohneinheiten und 90 Ferienhäuser entstehen. Laut Joachim Rück in der Sylter Rundschau kann die Gemeinde List nicht verlangen kann, dass die DSK-BIG als Investor dort jetzt lediglich Dauerwohnraum schafft und auf die Ferienwohnungen verzichtet. „Die Gemeinde habe zwar die Planungshoheit, sie könne aber den (…) Eigentümer allein durch einen Bebauungsplan nicht zwingen, etwas zu bauen. Eine Bauverpflichtung ist nur durch einen städtebaulichen Vertrag möglich, der derzeit für die Dauerwohnungen mit der DSK-BIG als Eigentümerin sehr einvernehmlich ausgehandelt wird.“
  • Diese Kooperation sei nur umsetzbar, wenn auch der Ferienpark errichtet werde. Als Grund dafür nennt Rück die bestehende Planung, die eine Aufteilung des Geländes der ehemaligen Marineversorgungsschule in die Nutzungen Sport, Dauerwohnen und gewerbliche Ferienwohnungen vorsieht.
  • Diese Nutzungsbereiche seien untrennbar miteinander verbunden, weil sie nur durch die Erlöse aus dem Ferienpark finanzierbar seien.
  • Joachim Rück stellt heraus, dass die Gemeinde List mit dem Projekt Dünenpark finanzielle Vorteile generieren kann. Die Gemeinde habe keine eigenen Grundstücke, um den Wohnungsbedarf realisieren zu können. Die Ziele des Wohnraumentwicklungskonzeptes seien daher für List nicht umsetzbar. Erst durch die Kooperation mit der DSK-BIG sei dies möglich geworden.
  • Die DSK-BIG trägt die gesamten Erschließungskosten, wodurch die Gemeinde von millionenschweren Kosten freigestellt ist. Die Sicherung des Dauerwohnraumes erfolge mit allen vorhandenen, rechtlichen Möglichkeiten und letztlich würde die Gemeinde List sogar kostenfrei Eigentümerin der Dauerwohnungen sein.

Schwimmhalle, Kita und Sportplatz

  • Bezüglich der sanierungsbedürftigen Schwimmhalle in List, für die derzeit keine Betriebserlaubnis vorliegt, verpflichtet sich die DSK-BIG, bis zu vier Millionen Euro zu investieren und mit der Gemeinde einen langfristigen Pachtvertrag abzuschließen.
  • Die Gemeinde List wäre allein finanziell nicht in der Lage, die Schwimmhalle zu sanieren. Gleiches gelte für den Sportplatz.
  • Die Erweiterung der Kindertagesstätte in das ehemalige Stabsgebäude wird ebenso durch die DSK-BIG finanziert.

 

Auszüge: Sylter Rundschau vom 29.10.


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