Nachdem rechtliche Unwegbarkeiten ausgeräumt scheinen, könnte das Projekt wie geplant starten. Die Schwimmhalle wird zuerst saniert. Die Sylter Rundschau beschäftigt sich in ihrer Ausgabe vom 25.11. mit der aktuellen Situation. Hier zusammengefasst die wichtigsten Aspekte:
- Die Realisierung des Dünenpark ist vor allem von der Schaffung einer neuen rechtlichen Grundlage zur Errichtung von Dauerwohnraum auf Sylt abhängig. Da bislang eine sogenannte „interkommunale Einigung“ fehlt, greift beim Land Schleswig-Holstein eine Rechtsgrundlage mit einem streng beschränkten Dauerwohnraum-Kontingent pro Sylter Gemeinde.
- Das kann sich jetzt mit der Unterzeichnung des raumordnerischen Vertrages (ROV) ändern. Dieser haben die Amtsgemeinden List, Hörnum, Kampen und Wenningstedt-Braderup in ihren Gremien zugestimmt.
- Der Termin zur Unterzeichnung mit dem Land Schleswig-Holstein ist bislang für den 1. Dezember vorgesehen.
Der ROV würde den Bau von mehr Dauerwohnraum auf Sylt ermöglichen. Mit ihm stünden den geplanten 300 Wohnungen für Sylter im Dünenpark nichts mehr im Wege. Ohne den ROV-Vertrag wäre nach Angaben von Lists Bürgermeister Ronald Benck nur ein Dauerwohnraumkontingent von 30 Einheiten für List möglich. Das würde sich mit der Realisierung des Projektes Dünenpark ändern.
- Zunächst wird mit der Erstellung des Dauerwohnraumes begonnen. Wenn die ersten 105 Wohneinheiten fertiggestellt sind, wird der Bereich für die Ferienhäuser erschlossen.
- Grundstücke können als Erbpachtflächen erworben werden und fallen nach Ablauf von 99 Jahren an die Gemeinde List. Das gleiche gilt für die Doppel- und Reihenhäuser. Auch diese Grundstücke gehen nach 99 Jahren dauerhaft in das Eigentum der Gemeinde List über.
- Neben Häusern entstehen in den sogenannten „Fünf Schwestern“ Mietwohnungen für Sylter. Der anvisierte Quadratmeterpreis wird ab 6,10 Euro Kaltmiete liegen.
Ganz oben auf der Projektliste steht die Sanierung der Lister Schwimmhalle, mit der jetzt auch unmittelbar begonnen werden soll. Der offizielle Baubeginn der ersten Phase liegt in greifbarer Nähe. Alle Arbeiten, die ohne einen Bauantrag möglich waren, sind schon ausgeführt worden. Jetzt müssten die letzten Beschlüsse und die öffentliche Auslegung erfolgen.
Für die Realisierung des Ferienwohnen muss das sogenannte Zielabweichungsverfahren durchlaufen werden. Dieses hat die DSK–BIG bereits mit dem Land abgestimmt.
- Hintergrund ist der touristische Teil des Landesentwicklungsplanes aus dem Jahr 2002. Darin hat das Land die geplante touristische Entwicklung festgeschrieben, die Gemeinde List hat sie mit dem Ortsentwicklungskonzept im Jahr 2013 ergänzt.
- Das Zielabweichungsverfahren soll darlegen, wie sich der Bau von 60 Ferienhäusern mit insgesamt 90 Einheiten in die bestehenden Vorgaben einfügt. Äußern zu dem Zielabweichungsverfahren werden sich auch die Gemeinden der Insel.