
Der Berater der Amtsgemeinden zum Thema Dauerwohnraum auf Sylt
Durch die Ablehnung des raumordnerischen Vertrages (ROV) durch die Gemeinde Sylt kann der Vertrag, den alle Inselgemeinden gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein schließen wollten, nicht in Kraft treten. Vertragsinhalt ist die Anzahl an Dauerwohnraum, der auf der Insel bis zum Jahr 2030 errichtet werden darf. Der ROV taxiert ihn auf…
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